Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (DeutscherReiseVerband) erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Unser Schutz für Sie geht über die Anforderungen des Pauschalreiserechts hinaus. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

Abschluss des Pauschal Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende

    1. Für alle Buchungswege (direkt beim Veranstalter, telefonisch, per E-Mail etc.) gilt:
      1. Grundlage dieses Angebots sind unsere Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit diese Ihnen bei der Buchung vorliegen.
      2. Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
      3. Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
      4. Die von uns gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen(gemäß. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreise-Vertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
    2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
      1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des Pauschal-Reisevertrages verbindlich an.
      2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Reisebestätigung zustande. Bei Vertragsschluss werden wir Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es Ihnen ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie Ihnen in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), sofern Sie nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
    3. Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs.7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und §651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefon-anrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS)sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651 h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
  • Bezahlung
    Mit Annahme der Buchungsanfrage durch Ebro-Fishing kommt der Vertrag für die gebuchte Reise zustande und es wird eine Anzahlung i. H. v. 30% fällig.
    Den restlichen Reisepreis zahlen unsere Gäste eine Woche vor Reisebeginn oder nach Absprache bei Ankunft im Camp.
  • Leistungsänderungen vor Reisebeginn
    Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen in unserer Webseite sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.
      1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und unsererseits nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
      2. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
      3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise angeboten haben. Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht. Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf weisen wir Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 hin. Andernfalls können Sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
      4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
  • Preisänderung nach Vertragsabschluss
    So etwas gibt es bei uns nicht. Der mit unseren Gästen vereinbarte und offen kommunizierte Preis ist auch für uns bindend.
  • Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
      1. Rücktritt
        Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort   erheblich   beeinträchtigen;   Umstände   sind   unvermeidbar   und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, welche auf Verlangen durch uns zu begründen ist. Wir haben die nachfolgenden Entschädigungspauschalen   unter   Berücksichtigung   des   Zeitraums   zwischen   der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
      2. Umbuchungen
        Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart. Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich – vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 30,- Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Bearbeitungsgebühr. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
      3. Ersatzteilnehmer
        Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von uns durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein Ersatzteilnehmer in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
      4. Nicht in Anspruch genommene Leistung
        Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
    1. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
      1. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
        Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspflichten beruht. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge.
      2. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
        Wir können bis 30 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten,  wenn  auf  die  Mindestteilnehmerzahl  in  der  Reiseausschreibung hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, in der Reisebestätigung angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstatten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurück.
  • Aufhebung des Vertrages aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
    Wird die Reise aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Abweichend von Ziffer 5.1 können wir keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert  werden;  in  diesem  Fall  haben  wir  den  Rücktritt  unverzüglich  nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
    1. Mitwirkungspflichten des Reisenden
      1. Reiseunterlagen
        Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.
      2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
        Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht –Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, stehen Ihnen weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB zu. Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich unserem örtlichen Vertreter zur Kenntnis zu geben. Ist ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind uns etwaige Reisemängel unter den unten angegebenen Kontaktdaten oder der mitgeteilten Kontaktstelle  zur  Kenntnis  zu  bringen;  über  die  Erreichbarkeit  unseres  örtlichen Vertreters bzw. unserer örtlichen Kontaktstelle wird in den Reiseunterlagen unterrichtet. Geben Sie bitte in jedem Fall die in den Reiseunterlagen genannte Vor-gangs-/Reisenummer,  das  Reiseziel  und  die  Reisedaten  an.  Unser  örtlicher Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
      3. Fristsetzung vor Kündigung
        Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe Leistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
      4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen
        Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehr rechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns oder/und unserem örtlichen Vertreter unverzüglich anzuzeigen.
    2. Beschränkung der Haftung
      1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
      2. Unsere deliktische Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
      3. Möglicherweise über die in Ziffern 9.1 und 9.2 hinausgehenden Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von den Beschränkungen unberührt.
      4. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass diese für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 WuNd 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt. Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich war.
  • Geltendmachung von Ansprüchen:
    Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung Ansprüche nach den §651 i Abs. 3 Nr. 2 – 7 BGB haben Sie uns gegenüber geltend zu machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online Schlichterplattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
  • Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
    Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flug-Beförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de
  • Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften  
    1. Wir unterrichten den Reisenden über allgemeine Pass- und Visa-Erfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.
    2. Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
    3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
  • Datenschutz
    Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses bzw. der Abwicklung des Reisevertrages notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Lit. a und b DSGVO erhoben. An die einzelnen Leistungsträger der von Ihnen gebuchten Reise wer-den nur jeweils die Daten übermittelt, die zur Erbringung der jeweiligen Reise-dienstleistungen notwendig sind. Dabei erfolgt je nach Buchung gegebenenfalls auch eine Übermittlung in sogenannte Drittländer (Länder außerhalb der EU/des EWR). Soweit wir gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet sind, müssen wir Ihre Daten an auskunftsberechtigte staatliche und private Stellen übermitteln. Unsere Mitarbeiter sind gemäß § 62 BDSG auf die Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet; wir stellen sicher, dass die Vorschriften über den Datenschutz auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden.

(Stand 01/2022)

Veranstalter:

Ebro FIshing Mequinenza 1990 S . L .

Carretera Granja de Escarpe, km.1

50170 Mequinenza, Zaragoza Spanien
Telefon: 00 34 641 102 550

E-Mail: service@ebro-fishing.com
https://www.ebro-fishing.de
Ebro FIshing Mequinenza 1990 S . L .

CIF: B99565665